Hallo Malika, Hallo zusammen,

ich habe den Film nicht gesehen aber die Stellungnahme gelesen und finde die Verdrehungen und Betonungen der Filmmacher tendenziell verleumderisch. Schade wäre es allerdings, wenn Muslime sich davon abhielten ließen, sich öffentlich oder vor den Medien zu äußern, denn dann wäre die Information für die Öffentlichkeit erst Recht der Einseitigkeit ausgeliefert und Vorurteilen kann man nur durch Dialog begegnen.

Man kann sich auch vor Mißbrauch schützen. Eine schriftliche Vereinbarung vor einem Interview unterschreiben lassen mit dem Inhalt, dass vor Veröffentlichung der Interviewte den fertigen Beitrag absegnen muss und bei Unstimmigkeiten die Veröffentlichung untersagen kann. Und natürlich eine fette Konventionalstrafe bei Zuwiderhandlung. Medienvertreter die guten Willens sind, werden sich darauf einlassen.

Mit dem Schadenersatz ist es so eine Sache. Er muss exakt nachgewiesen werden und wird wohl von keinem deutschen Gericht (anders als Schmerzensgeld) pauschal bewertet. Das bedeutet man braucht z.B. eine Rechnung für Kosten oder eine Gehaltshöhe bei Arbeitgeberkündigung auf Grund der Aussendung eines verleumderischen Beitrages, etc. Möglicherweise zukünftig entstehende (Karriere-)Schäden können deshalb nicht bewertet werden.

Herr Örlü könnte aber versuchen, die erneute Ausstrahlung am 19.1. zu verhindern. Ein fitter Rechtsanwalt könnte eine gerichtliche einstweilige Verfügung erwirken (zumindest dann mit guten Chancen, wenn die angekündigte Klage bereits eingereicht ist).

Beste Grüße