nur zur Erinnerung, weil die Sache mit dem Kreuz-Tragen angesprochen wurde:

"Das sog. "Kruzifix-Urteil"
Pressemitteilung des BVerfG
Presseverlautbarung

Pressestelle: BVerfG
Typ: Pressemitteilung
veroeffentlicht: 1995-08-10
Nummer: 32

Gericht: BVerfG
Spruchkoerper: 1. Senat
Datum: 1995-05-16
Az: 1 BvR 1087/91

Das Bundesverfassungsgericht - Erster Senat - hat entschieden, daß die Anbringung eines Kreuzes oder Kruzifixes in den Unterrichtsräumen einer staatlichen Pflichtschule, die keine Bekenntnisschule ist, gegen die in Art. 4 Abs. 1 GG garantierte Religionsfreiheit verstößt. Gleichzeitig hat es eine Vorschrift des bayerischen Schulrechts (§ 13 Abs. 1 Satz 3 der Volksschulordnung), die anordnet, daß in jedem Klassenzimmer ein Kreuz anzubringen ist, für mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig erklärt..."

wer weiterlesen möchte:
http://www.jura.uni-sb.de/Entscheidungen/Bundesgerichte/kruzifix.html

hier wird das Urteil nochmal genau erklärt


Wie ein Dieb schlich der Verstand herein und saß zwischen den Liebenden, erpicht darauf, ihnen Ratschläge zu geben. Aber sie waren unwillig. So verbeugte sich der Verstand und ging seiner Wege.
* Djelaleddin Rumi *