nur zur Erinnerung, weil die Sache mit dem Kreuz-Tragen angesprochen wurde:
"Das sog. "Kruzifix-Urteil"
Pressemitteilung des BVerfG
Presseverlautbarung
Pressestelle: BVerfG
Typ: Pressemitteilung
veroeffentlicht: 1995-08-10
Nummer: 32
Gericht: BVerfG
Spruchkoerper: 1. Senat
Datum: 1995-05-16
Az: 1 BvR 1087/91
Das Bundesverfassungsgericht - Erster Senat - hat entschieden, daß die Anbringung eines Kreuzes oder Kruzifixes in den Unterrichtsräumen einer staatlichen Pflichtschule, die keine Bekenntnisschule ist, gegen die in Art. 4 Abs. 1 GG garantierte Religionsfreiheit verstößt. Gleichzeitig hat es eine Vorschrift des bayerischen Schulrechts (§ 13 Abs. 1 Satz 3 der Volksschulordnung), die anordnet, daß in jedem Klassenzimmer ein Kreuz anzubringen ist, für mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig erklärt..."
wer weiterlesen möchte:
http://www.jura.uni-sb.de/Entscheidungen/Bundesgerichte/kruzifix.html hier wird das Urteil nochmal genau erklärt