As-salamu alaikum,

In dem Buch "Halal und Haram" von Jusuf al Qaradawi steht zum Thema Augenbrauen zupfen folgendes:

Zur übermäßigen Verschönerung, die der Islam verbietet, gehört auch das Entfernen von Haaren der Augenbrauen (al-nams), um sie auszudünnen oder zu formen. Der Prophet(s) verfluchte sowohl die Frau, die es vornimmt, wie die, die es vornehmen lässt (nach Abu Dawud). Dieser Brauch wird vor allem verboten, wenn er ein Brauch der Prostituierten ist. Nach manchen hanabilitischen Gelehrten ist das Entfernen von Gesichtshaaren (ausser Augenbrauen) u. der Gebrauch von Puderen, Cremen u. anderen Schönheitsmitteln erlaubt, wenn der Ehemann zustimmt, weil dies zum weiblichen Schmuck gehört. Al-Nawawi ist etwas strenger und betrachtet auch die Entfernung von Gesichtshaaren als "al-nams" u. somit als verboten.

Im Gegensatz zu seiner Auffassung dürfen wir aber auf die Erklärung von Abu Dawud in seinem "sunan" hinweisen, nach der "al-nams das Zupfen der Augenbrauen, um sie auszudünnen" ist, woraus wir schliessen dürfen, dass es nicht das Entfernen von Gesichtshaaren mit einschliesst.

Al-Tabari berichtet über die Frau von Abu Ishaq, die jung war und die Schönheit liebte und einmal Aischa (Frau des Propheten) fragte: "Was ist, wenn eine Frau Haar von ihrer Stirn entfernt, um ihrem Mann zu gefallen?" Aischa erwiderte: "Entferne was dir schadet, was du kannst."

Allahu A'lam

Amira