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Moslemische Verkäuferin darf Kopftuch tragen

Eine moslemische Verkäuferin darf bei der Arbeit ein Kopftuch tragen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Es verwarf damit die Kündigung einer 30-jährigen Kaufhausmitarbeiterin.

HB ERFURT. Das Unternehmen hatte negative Reaktionen der Kunden und Umsatzeinbußen befürchtet. Der Arbeitgeber habe zwar das Recht, in seinem Betrieb eine Kleiderordnung einzuführen, begründete der Senat seine Entscheidung. Das Unternehmen müsse dabei aber Auswirkungen auf Grundrechte berücksichtigen. Zur grundgesetzlich geschützten Glaubensfreiheit gehöre auch das Tragen eines Kopftuches. Es sei außerdem nicht erkennbar, dass das Kopftuch zwangsläufig zu erheblichen wirtschaftlichen Beeinträchtigungen führe.

Als die Moslemin nach ihrem zweiten Erziehungsurlaub im Jahr 1999 ankündigte, ein Kopftuch zu tragen, befürchtete das Unternehmen eine Verschlechterung des Betriebsklimas und Geschäftseinbußen, wie die Geschäftsleiterin des Kaufhauses Langer, Andrea Marburger, in Schlüchtern sagte.

http://www.handelsblatt.com/hbiwwwangebo...ot/0/index.html

Zum Hintergrund ist noch zu sagen, dass die Verkäuferin in der Kosmetikabteilung beschäftigt war. Auch befürchtete die GL einen Präzedenzfall, der Auswirkungen auf weitere Angestellte haben könnte.
Die Glaubensfreiheit der Angestellten tangiert hier die unternehmerische Freiheit, für bestimmte Berufsgruppen einen "dress code" vorzuschreiben. Ein bemerkenswertes Urteil. Oder?

Grüße
N.