Hallo Ute und Thomas,
es gibt wohl auch unter den Muslimen Meinungsverschiedenheiten darüber, ob Tiere vollkommen ohne Betäubung geschächtet werden MÜSSEN oder nicht! Die deutschen Gerichte haben sich in der Vergangenheit in dieser Frage sogar mit der Bitte eines (islamischen) Rechtsgutachtens an die Universität in Kairo gewandt, deren Sprecher diese zwingende Voraussetzung nicht als gegeben sah!!! Andererseits haben die deutsche Gerichte der jüdischen Bevölkerung in der Nachkriegszeit bis heute ausdrücklich das Recht auf Schächten in Deutschland eingeräumt, was eigentlich ebenfalls konträr zu den Bestimmungen des deutschen Tierschutzgesetzes gelaufen ist und noch läuft!
Lest Euch doch mal das neue Urteil unter
http://www.bverfg.de/entscheidungen/frames/2002/1/15 und ggfls. vorherige Urteile dazu mal genau(er) durch, zum Beispiel wie folgende Passagen:
"Das Bundesverwaltungsgericht sah sich in dem von ihm entschiedenen Fall an die tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts gebunden, nach denen es für die Sunniten ebenso wie für die Muslime insgesamt keine zwingenden Glaubensvorschriften gebe, die den Genuss des Fleischs von Tieren verböten, die vor dem Schlachten betäubt worden seien (vgl. a.a.O., S. 9).
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Diese Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht inzwischen modifiziert (vgl. BVerwGE 112, 227)."
Gruß Rainer