Hallo ihr beiden!
Wir haben dieses Thema/Problematik schon mal öfter hier im Forum erörtert, und bei etwas Suche werdet ihr alle möglichen Infos/ Erfahrungen hierzu finden.
Ich habe meinen Bekannten jetzt schon 4* eingeladen und er hat immer relativ problemlos ein Visum bekommen, obwohl ich nicht verschweigen will, dass das ganze schon ein recht aufwendiges Verfahren ist, was aber sicherlich seine Berechtigung hat.
Ich habe das Gefühl, dass es u.U. regional/kommunal etwas unterschiedlich gehandelt wird mit den Einladungspapieren.
Ich kann jetzt einfach nur sagen, wie es bei mir in NRW /Kreis Soest abläuft: Im Bürgerservicebüro oder Ausländeramt wird eine "Verpflichtungserklärung" ausgefüllt- pers. Daten, Arbeitgeber, Name des Gastes etc. Damit verpflichtet man sich für alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem aufenthalt des Gastes entstehen aufzukommen, dann muss man noch nachweisen, dass man über genügend Wohnraum (Mietvertrag oder bei Eigentum Grundrissplan der Wohnung/ des Hauses vorlegen)und ein entsprechendes Einkommen verfügt (Höhe je nach indiv. Lebenssituation- Single,Familie, Kids etc.- nachzuweisen durch Lohn/Gehaltsabrechnung bzw. Erklärung des Steuerberaters)
Am besten, man erfragt all diese Details vorher bei der Behörde. Wenn das Einkommen nicht reicht oder man willes nicht offenlegen oder ähnliches, kann man auch eine Bankbürgschaft machen. Dies ist aber nicht ganz billig (Avalgebühr und -zins! und Vorsicht, wenn nicht eindeutig eine Ausreisebestätigung seitens des Zolls an die Behörde zurückgeschickt wird, zahlt man bis zum Tode Zinsen dafür, und das kann teuer werden) Andererseits wird die Bankbürgschaft bei der dt. Botschaft in Rabat, wo ja der Gast letztlich sein Visum beantragen muss, sehr gern gesehen, so zumindest unsere Erfahrung. Der (potentielle) Gast braucht zur Vorlage bei der Botschaft eigentlich nur die Vepflichtungserklärung (natürlich Original) und eine Versicherungsbescheinigung. Beim ADAC kann der Einlader die Versicherung für 1 oder 3 Monate machen. 3 Monate kosteten letztes Jahr ca.160 DM.
Der Gast muss dann ca. 2-3* bei der Botschaft vorstellig werden bis alles geregelt ist. Dann bekommt er entweder ein Visum oder nicht. Nur weiß ich jetzt nicht, ob nicht in Folge des 11. September alles etwas komplizierter gehandelt wird.
Henry, wenn du nicht sicher bist, dass dein Gast D/ bzw. Europa auch wieder verlassen will, solltest du ihn besser gar nicht einladen. Warum sollte ein Marokkaner Asyl in D bekommen. Meines Wissens gibt es keine polit./ethnische oder sonstige Verfolgung in MA, oder sehe ich das falsch?
Marie