Hallo ihr beiden,
dieses Thema wurde im Board schon mal ausführlich behandelt (Suchfunktion einschalten). Aber trotzdem hier die grundsätzlichen Infos.
Bei uns in Bayern (woanders läuft es ähnlich) muss man bei der Ausländerstelle im Landratsamt oder Kreisverwaltungsreferat, je nachdem ob LAndgemeinde oder Stadt ( bei der Gemeinde-Meldebehörde nachfragen) eine Einladung ausfüllen. Dazu sind die Personalangaben desjenigen, den man einladen will notwendig. Geburtsdatum, Passnummer, Eltern, Einladungsgrund, Dauer des Aufenthalts. Selbst muss man den Nachweis über geeigneten Wohnraum erbringen (wieviel Quadratmeter, ob gemietet oder Eigentum) und wieviel man verdient. Danach wird entschieden ob man evtl. bei nicht genügendem Verdienst auch eine Summe hinterlegen muss. Der Haken dabei ist nämlich dass man mit der Unterschrift sozusagen eine Bürgschaft leistet für sämtliche Folgekosten des Eingeladenen während seines Aufenthaltes in Deutschland zu bürgen bzw. aufzukommen.Wenn also der Eingeladene z.B. einen Unfall verursacht und daran schuld ist, dann kann man selbst in Haftung genommen werden (Schadenersatz, Schmerzensgeld etc.). Ebenfalls bei kriminellen Handlungen oder für Kosten die im Zusammenhang mit einer Abschiebung stehen. Das kann schnell mehrere 10 000 Euro ausmachen. Wer also so etwas unterschreibt, sollte den bzw. diejenige(n) den/die er einlädt gut kennen und sich auch sicher sein, dass der-diejenige wieder zurück will.
Das Formular wird dann dirket zur Deutschen Botschaft nach Rabat geschickt.
Die Krankenversicherung kann man beim ADAC abschließen, es gibt aber in Marokko eine preiswertere Versicherung die man unten auch abschließen kann. Man muss den Versicherungsnachweis gleich bei der Beantragung der Einladung mitbringen.
Also überlegt es Euch gut.