Hallo Judith,
Saidas Rat mit der Vollmacht des ADAC ist gut, obwohl sich die Marokkaner mit der (nichtstaatlichen) Bescheinigung nicht zufrieden geben brauchen und auf eine beglaubigte Vollmacht vom marokkanischen Konsulat in Deutschland drängen könnten.

Wenn Dein Mann aber dabei ist, dürfte es sowieso kein Problem in Marokko geben, aber was Ihr machen könntet, ist, daß Ihr (wie bei meiner Frau und mir) die beiden Fahrzeuge auf beide Namen (1. und 2. Halter) zuzulässt.
Die HUK hat bei uns mitgespielt, nachdem wir ihnen die mögliche Konsequenzen in Marokko geschildert haben, aber ob Eure Kfz-Versicherung dazu bereit ist, müsstest Ihr abklären!

Gruß Rainer