Hallo Sabine,

bei der Kreisverwaltung.
Wichtig ist, daß eine Tollwutimpfbescheinigung beiliegt. Sie muß mindestens 1 Monat, höchstens aber 8 Monate alt sein.
Das amtstierarztliche Gesundheitszeugnis darf nicht älter als 10 Tage sein.

Gruß
Thomas


Beste Grüße
Thomas

In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.