Original geschrieben von: ferbitz
Für Inhaber dieser Pässe bedürfte es also keines Ehefähigkeitszeugnisses, wenn der Inhaber als ledig bezeichnet wird. lediglich einer beglaubigten Übersetzung des Passes. ABER, irgendwo in den Verordnungen steht: Heirat NUR mit Ehefähigkeitszeugnis.

WIE WAHR!
Ich bin in Deutschland (vor einem deutschen Gericht shocked )geschieden worden, habe es aber bis jetzt versäumt die Scheidung in meinem Heimatland anerkennen zu lassen. Viele Länder wollen aber genau von dem Land ein Ehefähigkeitszeugnis, selbst Deutschland wo ich doch in D geschieden wurde.

Ich hoffe und denke dass ich all das mittlerweile umgehen kann.
Es geht schließlich um viel Geld und Zeit (Zeit, welches die Beziehung belasten kann)