ohne EC-Karte muss sich die Dame dann etwas Bargeld einstecken, soll Wunder wirken.
Zu den geschriebenen Formalitätn im Lande Wilhelm Tells kann ich nichts sagen. Die deutschen Formalitäten (neben der absurden Forderung nach ausreichenden Sprachkenntnissen des Deutschen)sind z.B die sog "Ausführungsbestimungen für die Visaerteilung" in der es sinngemäß heißt: Visaerteilung nur nach Genehmigung der für den Wohnort des Einladenden zuständigen Ausländerbehörde.

Hört sich formal absolut korrekt an, sicherlich ausgedacht durch hochbezahlte Verwaltungsangestellte.

Ich hatte für eine Visaerteilung für meine Zukünftige beim Bonner Außenministerium recherchiert, bin da an eine Abteilung geraten, die eine ensprechende Anweisung an eine Visaabteilung der entsprechenden nächtgelegenen deutschen Auslandsvertretung geben wollte. Die Anweisung traf dort ein, ich rerchierte telefonisch , "Sie können kommen" , ich erschien dort mit meiner Zuküftigen. "wo ist die bestätigte Einladung der Ausländerbehörde ?"
Ich musste dann einige Telefongespräche mit Bonn führen, bis es dann klappte, einschließlich der dümmlichen Frage der Sachbearbeiterin in Deutschen Generalkonsulat , ob ich denn die Fax-Kosten zur Ausländerbehörde übernehmen würde.

es sind die Ausführungsbestimmungen, die der persönlichen Entscheidungsfreiheit Subalterner Tür und Tor öffnen.
wobei ich allerdings einen Denkfehler einräumen muss, wonach wir als Bürger ja für die Verwaltung da sind, nicht anders herum, DAS ist mein Denkfehler.

Last edited by ferbitz; 21/04/18 07:43 PM.