Hallo Samia,
danke für die netten Grüße!
Was das Fahrzeug betrifft, so habe ich mich ungenau ausgedrückt.
Man darf im Kalenderjahr max. 180 Tage mit einem unverzollen Fahrzeug im Land bleiben.
Innerhalb dieser Zeit darf man natürlich von Ceuta wiedereinreisen. Eine Verlängerung über diese 180 Tage hinaus ist durch eine erneute Einreise jedoch nicht möglich.
Samia,
warum beantragst Du denn keine Aufenthaltsgenehmigung?
Du erfüllst doch alle Voraussetzungen dazu.
Last edited by Thomas Friedrich; 17/12/16 08:21 PM.