Hallo Maru,

in der Theorie gibt es klare Regelungen beim marokkanischen Zoll und Internetseiten auf denen alles zu erfahren ist.
Es gibt sogar einen Service, der bei offenen Fragen Auskünfte gibt:

http://www.douane.gov.ma/web/guest

In der Praxis ist es jedoch so, dass die Servicenummer stundenlang besetzt ist und man auf Emailanfragen nur mit 5% Wahrscheinlichkeit eine Antwort bekommt, wobei die Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort die Frage nicht beantwortet bei 80% liegt.
Zudem liegt es im Ermessen des Zöllners dem Du oder Deine Waren beim Grenzübertritt begegnen, wie diese verzollt werden müssen.
Oftmals ist dies weit von dem entfernt, was das marok. Gesetz dafür vorsieht. Das kann zu Deinem Nach.- aber auch Vorteil ausgelegt werden.

Wenn Du etwas mit der Post verschickst und es nicht mehr als 30,00 Euro Warenwert hat (auch nach Ermessen der Zöllner bei der internationalen Poststelle in Agadir), dann bekommt der Empfänger das Paket von der Post nach Hause zugestellt.
Ist der Zöllner aber der Meinung, dass es verzollt werden muss, dann bekommt der Empfänger von der Post nur einen Abholschein mit dem er dann zum entspr. Postamt gehen muss und gegen die Zahlung des Zolles sein paket erhält.

Plätzchen dürfen problemlos eingeführt werden, wenn es keine gewerblichen Mengen sind. Einen Warenwert brauchst Du in Deinem Fall dafür nicht angeben.
Wie ich aus eigener Erfahrung weiss, kommt es schon mal vor, dass die Zöllner sich selber etwas von verschickten Süßigkeiten abzweigen.
Deswegen sollte ein Aufkleber mit der franz. Aufschrift "Vorsicht Mäusegift" darauf nicht fehlen.;-)




Last edited by Thomas Friedrich; 15/11/16 10:17 PM.

Beste Grüße
Thomas

In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.