Hallo Charly,

einen Campingplatz gibt es bei mir nicht.
Hinter dem Farmhaus haben wir aber einen großen Stellplatz.

Ohne Fahrzeug das Land zu verlassen ist etwas kompliziert.

Unverzollt darf das Fahrzeug max. sechs Monate im Kalenderjahr in MA verbleiben.
Zum Verlassen des landes ohne Fahrzeug benötigst Du eine Genehmigung des Zolls. Dieser gibt auch an, wo das Fahrzeug während Deiner Abwesenheit zu stehen hat.
Die Zeit die das Fahrzeug ohne Dich im Land ist wird auf die sechs Monate Höchstzeit angerechnet.


Beste Grüße
Thomas

In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.