Meine Situation ist kompliziert und äußerst bescheiden.
Ich bin im Februar nach Marokko gekommen, weil ich die finanziellen Mindestanforderungen (Verdienst von 3000€ brutto/Monat) für den Antrag auf Familienzusammenführung in Österreich nicht erfüllt habe. Auch der Antrag auf ein Besuchervisum wurde aus Mangel an finanziellen Mitteln einfach abgelehnt, somit konnte mein Mann meine Familie bis heute nicht kennenlernen. Mir blieb also keine Wahl als Auszuwandern.
Ich habe meine feste Stelle gekündigt und in ein freies Dienstverhältnis mit HOME-Office gewechselt um weiterhin meinen Kredit in Österreich zurückzahlen zu können und damit wir zumindest genug Geld zum Überleben in Marokko haben, ev. etwas sparen können, damit wir irgendwann mal in eine eigene gemeinsame Wohnung ziehen können.
Jetzt bin ich schwanger und habe bei der Gebietskrankenkasse angefragt wie genau der Ablauf ist, weil wir uns die ganzen Kontrolltermine (600 dh/Ultraschall) und vermutlich auch die Entbindung im Krankenhaus nicht leisten können. Während dessen wurde ich gekündigt. Eine E-Mail mit Gehaltsabrechnung, Abmeldungsbestätigung der Gebietskrankenkasse und Null-Acht-Fünfzehn Arbeitszeugnis zwei Stunden nach meinem Dienstschluss. Ich habe meine Abteilungsleiterin sofort daraufhin von meiner Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt, aber sie hat die Kündigung nicht zurückgezogen. Sondern wirtschaftliche Gründe angegeben.
Meine Gebietskrankenkasse hat mir mittlerweile auch geantwortet:
Vorweg müssen wir Ihnen mitteilen, dass aktuell Ihr Dienstverhältnis bei der Firma XXXXXX mit heutigem Tag ! (31.8.2016) beendet wurde und Ihr Krankenversicherungsschutz daher mit diesem Datum endet. Nachdem zwischen Österreich und Marokko keine zwischenstaatlichen Beziehungen in der Sozialversicherung (daher auch in der Krankenversicherung) bestehen, kann nach den gesetzlichen Bestimmungen auch kein nachgehender Versicherungsschutz nach diesem Datum geltend gemacht werden. Dies bedeutet, dass Sie für in Marokko bezahlte, zukünftige Behandlungskosten auch keinen Anspruch auf teilweise Kostenerstattung durch unsere Kasse mehr besitzen. Selbst die von Ihnen erwähnten, bereits ausgelegten Behandlungskosten sind nicht erstattungsfähig, da die Kriterien für die Vergütung von Wahlarztleistungen streng sind und die ärztlichen Honorarnoten viele Informationen beinhalten müssen (Patientenname, Diagnose, Art der Leistungen, Arztsignatur und Stempel usw.).
Nachdem Sie ab 1.9.2016 in Österreich über keinen Versicherungsschutz mehr verfügen (auch nicht für den Versicherungsfall der Mutterschaft), raten wir Ihnen daher dringend, sich Alternativen zu überlegen (beispielsweise Rückkehr nach Österreich um dies zu regeln).
Eine Rückkehr nach Österreich, wohin?? Ich habe dort nichts zurückgelassen. Außerdem ist die Reise für mich weder finanziell noch gesundheitlich machbar. Flugreise Rabat-Paris-Wien und dann alleine weiter mit dem Zug hat bisher immer mindestens 16h meist sogar länger gedauert. Meine ersten Schwangerschaftswochen waren geprägt von extremen Symptomen, drei Tage war ich mit Drehschwindel ans Bett gebunden und da soll ich alleine mit schwerem Gepäck zurück zu einem Schlafplatz am Boden meiner Schwester, bis ich einer Sozialwohung zugewiesen werde. Und was dann?? Wann werde ich meinen Mann wiedersehen können, als Sozialfall werde ich jahrelang nicht die finanziellen Mittel haben meinen Mann zu besuchen, bzw. nachzuholen.
Meine Freundin meinte, dass ich Mutterschutz bzw. Kündigungsschutz hätte, doch wie soll ich von hier aus irgendwas beweisen? Als Österreicherin unterliege ich in Marokko dem Beschäftigungsverbot und selbst wenn ich eine Stelle finde, für welche ich eine Sondergenehmigung erhalte zum Arbeiten, wer stellt eine Schwangere ein. Ab welchem Monat muss man nach marokkanischen Recht eine Schwangerschaft bekanntgeben?
Hinzu kommt, dass ich noch einen laufenden Konsumkredit in Österreich von 160€ im Monat zu tilgen habe.
Mein Mann versucht seit Jahren und in den letzten Monaten verzweifelt Arbeit zu finden, aber mit öffentlichem Schulabschluß und als gelernter Polsterer/Tapiserie bisher erfolglos. Er versucht auch im Ausland Arbeit zu finden, Emirate oder Saudi Arabien, aber er hat keine Englisch-Kenntnisse und sein Französisch ist rein mündlich.
Ich weiß nicht, was ich tun soll.