hab ein bisschen nachgelesen, also scheint in D dasselbe verfahren zu sein wie in der CH, da es sich ja um ein schengen-visum handelt... smile

hier kannst du das verfahren nachlesen:
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Einrei...350344bodyText6

da steht auch geschrieben, dass wenn die finanziellen mittel nicht ausreichen, der einladente eine verpflichtungserklärung über 30'000.- unterzeichnen kann/muss... das wäre dann aber dein kollege, sind ja seine eltern!

und mit der reisekrankenversicherung (über 30'000.-) hat das nichts zu tun, die muss dem antrag eh beiliegen, sonst wird der abgelehnt...

ABER, die verpflichtsungerklärung kommt erst in einer evtl. zweiten "runde", nicht bei visumsantrag!

und wie bereits geschrieben, lohnausweise muss der einladente nicht vorlegen...
dein kollege soll mal auf der deutschen botschaft in marokko nachfragen was benötigt wird!

Last edited by zaroan; 05/07/16 12:02 AM.