Hallo Luann,
mit Eurer Lohnbescheinigung könnt Ihr anderen natürlich nicht helfen.
Wohlmöglich meint Euer Bekannter, dass Ihr die Bürgschaft (Verzichtserklärung) für ihn abgeben sollt, wovon ich nur eindringlichst abraten kann, da diese weitgehende (finanzielle) Bürgschaften beinhalten (im Extremfall die Kosten einer Abschiebung).
Wichtig ist, dass die Eltern ausreichende Verwurzelungen (Einkommen, Gehalt, feste Anstellung, Rente, Besitz) in Marokko haben woraus die Rückkehrwilligkeit zu erkennen ist.