Hallo Beldia,

das ist interessant was Du schreibst aber es gab doch in der Vergangenheit immer wieder Probleme mit Promis, die ihren Wohnsitz in der Schweiz anmeldeten aber in der Schweiz nicht ihren Lebensmittelpunkt hatten, so dass sie doch in Deutschland versteuert werden mussten.
Laut marok. Gesetz hat man nur einen Anspruch auf die c.s.j., wenn man mind. sechs Monate im Jahr in Marokko verbringt, d.h. wenn man seiner alten Heimat den Rücken gekehrt hat.

Ich weiss nicht wie das aussieht, wenn man in Deutschland gemeldet ist aber dort nicht mehr überwiegend lebt.


Beste Grüße
Thomas

In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.