in erster Linie entscheidet das Ausländeramt in Deiner Stadt über die Bewilligung des Antrages
Die Entscheidung trifft die Auslandsvertretung ( Botschaft ). Die Zustimmung der ABH ist eine Voraussetzung für eine positive Entscheidung - aber sie ist nicht zwingend das Ende des Entscheidungsprozesses.
@ saramidall
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Es grüßt recht freundlichst
- SchultheissenAmt -