Hallo Sara,
Generell muss das Fahrzeug dort zugelassen sein wo der Halter seinen Wohnsitz hat, d.h. ein Deutscher (oder anderer Auslaender) mit carte sejour in Marokko muss ein Auto mit marokkanischem Kennzeichen fahren.
In Deutschland gilt das gleiche. Fester Wohnsitz in Deutschland, in Deutschland zugelassenes Fahrzeug; gleich ob Deutscher oder Auslaender.
LG, Theo


Bevor Du Dein Kamel dem Schutze Allahs anvertraust, binde es gut fest

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