Hallo zusammen,

ich habe es noch nicht ganz verstanden. Es geht um die Übernahme der Kosten des Rücktransportes?

Denn Marokko gehört doch zu den Ländern, wo man sein Leben lang Marokkaner bleibt, man muss sich also nicht zwischen zwei Nationalitäten entscheiden, korrekt? Akzeptiert Deutschland eigentlich die mehrfache Staatsbürgerschaft mit Marokko?

Meine eigentliche Frage lautet: Wenn ein marokkanischer Flüchtling auf eigene Faust wieder zurückkehren würde nach Marokko, würde dieser Flüchtling Einlass in Marokko erhalten?
Angenommen, dieser Flüchtling hätte den Flieger von Casablanca nach Istanbul genommen und von dort den Weg nach Deutschland auf sich genommen. Jetzt das ganze Rückwärts. Er hätte wahrscheinlich kein Problem nach Marokko über die gleiche Route wie zuvor zurückzukommen. Was wäre aber, wenn dieser Flüchtling über Spanien bzw. Frankreich/Italien einreisen würde? Würde ihn eine Strafe erwarten, falls ja, welche?

Grüße
Zora