Hallo zusammen,

noch ein Nachtrag.
Ein paar Infos, für die die es interessiert.

Für Asylsuchende gilt:
3 Monate Arbeitsverbot,
dann nachrangig (nach 15 Monaten Wegfall Vorrangprüfung)*,
nach 4 Jahren uneingeschränkt.

D.h. nach 3 Monaten können sie beim Ausländeramt eine Arbeitserlaubnis beantragen.
Das Arbeitsamt muss auch zustimmen, denn sie dürfen nur Stellenangebote annehmen für die es keine anderen Bewerber gibt (=nachrangig)
Nach 4 Jahren ist die Genehmigungspflicht vorbei.
Dies ist alles etwas vereinfacht ausgedrückt.
Wer mehr wissen möchte:
Infobroschüre Arbeitsamt f. Flüchtlinge

Das Arbeitsamt hat inzwischen eine Positivliste von Berufen herausgegeben, bei denen eine Chance auf Genehmigung besteht, wenn das Stellenangebot öffentlich ausgeschrieben war, und sich niemand gefunden hat.

Positivliste

Genau für diese Berufsfelder werden diese Vokabeln gesucht.


Viele Grüsse


give peace a chance.