Verbraucherzentrale habe ich probiert, die wollen (zumindest bei uns) erstmal 15 Euro, bevor sie dich überhaupt beraten. Und soltest du mit Ihnen dann prozessieren, dann kostet´s wie beim Rechtsanwalt.
Aber etwas anderes gibt es noch: Das LBA (Luftfahrt-Bundesamt) ist die zuständige Behörde für die Durchsetzung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 in Deutschland. Und da gibt es eine Seite über "Fluggastrechte bei Annullierung, Nichtbeförderung oder Verspätung", der Link ist
"http://www.lba.de/cln_003/nn_57316/DE/_C3_96ffentlichkeitsarbeit/Passagierinformationen/Passagierinformationen__Schutz__der__Fluggaeste.html".
Dort kann man dann das Formular "Formular Annullierung " downloaden, ausfüllen und abschicken. Ich habe mit dem Sekretariat und gesprochen, es scheint da wohl schon eine ganze Menge Beschwerden über die Marokkoflüge zu geben, und die haben das auch an Ryanair weitergeleitet. Wenn ich es richtig verstanden habe, findet die LBA das Vorgehen von Ryanair (Ticketverkauf ohne nötige Vorraussetzungen) auch eher unkorrekt und drängt auf Entschädigung. Aber Antwort gibt´s wohl noch keine.