Visainformationen der Botschaft des Königreichs Marokkos in Deutschland
Antwort auf:
Ein Aufenthalt in Marokko zu touristischen Zwecken ist für Ausländer, die von der Visumspflicht befreit sind, auf drei Monate beschränkt

Visum für deutsche Staatsangehörige: Hinweise der Deutschen Botschaft in Marokko
Antwort auf:
Deutsche Staatsangehörige können für touristische Zwecke bis zu 90 Tagen visumfrei nach Marokko einreisen. Ein längerer Aufenthalt stellt einen Verstoß gegen das Aufenthaltsrecht dar und wird strafrechtlich geahndet.
Eine Verlängerung des Aufenthalts ist grundsätzlich nicht möglich, es sei denn der Ausländerpolizei wird ein vollständiger Antrag mit Nachweis über finanzielle Mittel, ggf. Arbeitsvertrag in Marokko und Begründung, warum längerer Aufenthalt erforderlich ist, vorgelegt.

Das ist immer noch der Stand der von amtlicher Seite veröffentlichen deutschsprachigen Infos!


Als Übertreiber [ghulat] werden im Islam Menschen bezeichnet, die einen Aspekt des Islam aus dem Gesamtzusammenhang nehmen, sich darauf konzentrieren und diesen übertreiben.