Hallo.
Normalerweise darf ein unverzolltes Fahrzeug im Kalenderjahr sechs Monate im Land bleiben.
D.h, dass Dein Fahrzeug ab dem 1. Januar erneut sechs Monate in MA bleiben darf.
Wie es sich jedoch verhält wenn Du zuvor (31.12.) nicht ausgereist bist, kann ich Dir nicht sagen und liegt höchstwahrscheinlich im Ermessen des Zöllners mit dem Du deswegen zu tun haben wirst.