...vielen Dank!

Hätte da noch eine Frage:

In den Einreisevorschriften steht, dass man für eine "umfangreiche" Campingausrüstung eine Inventarliste in 2facher Ausfertigung vorlegen muss die vom Zoll bestätigt und bei der Ausreise vorgelegt werden muss.

1. Wie ernst ist das zu nehmen und
2. Was ist unter "umfangreich" zu verstehen?

Ich hab nur einen Bully mit meinen Klamotten und Luftbett sowie diversen Krimskrams, den man unterwegs bei gelegentlichen Outdooraufenthalten so braucht.

Kann da jemand Auskunft geben? Danke schonmal...