Original geschrieben von: saramidall
ich meinte bezogen auf die Legalisierung? Ob die marokkanische Botschaft jetzt eine Uebersetzung fuer die Legalisation braucht?

Ja, Du kannst davon ausgehen, dass die Vertreter des Justizministerium vom Königsreich Marokko in Deutschland so eine arabische Übersetzung eines Dolmetschers samt beschriebener vorheriger Beglaubigung verlangen werden, denn sie machen diese Legalisierung offenbar immer auf der Rückseite der arabischen Übersetzung zur Vorlage bei den Behörden in Marokko.


Als Übertreiber [ghulat] werden im Islam Menschen bezeichnet, die einen Aspekt des Islam aus dem Gesamtzusammenhang nehmen, sich darauf konzentrieren und diesen übertreiben.