Also stimmt das, das ich meine Urkunden auch nochmal zusaetzlich uebersetzen lassen muss?
Wenn es sich um deutsche Personenstandsurkunden handeln sollte, die in Marokko naturgemäß nicht lesbar sind, kannst Du bei der geplanten Vorlage in Marokko davon ausgehen, das Dir eine vorherige Übersetzung ins Arabische nicht erspart bleiben wird!