Original geschrieben von: saramidall
@hulk

habe heute mit einem gesprochen am telefon aus dem marokkanischen konsulat in frankfurt. war auch ein bisschen schwierig, weil er nur englisch gesprochen hat
er meinte ich bräuchte keine vor- und endbeglaubigen... nur eine übersetzung meiner papiere von einem anerkannnten übersetzer?? dieser stempel würde dann ausreichen um die papiere von mir zu legalisieren??
bin jetzt total verwirrt... damit habe ich nicht gerechnet

ich dachte die ganze zeit, dass meine originale ausreichen und die einfach nen stempel draufhauen?
bitte du scheinst dich doch etwas auszukennen... bin etwas überfordert
bitte erklärs mir nochmal

mir gehts nämlich darum, weil die marokkanischen behörden meine papiere ja auch in legalisierter form haben möchten. das bedeutet doch ich muss sie hier im marokkanischen konsulat legalisieren lassen oder? aber ich finde es jetzt so komisch, dass die eine übersetzung noch extra wollen... das will die deutsche botschaft in rabat ja auch nicht umgekehrt fürs legalisieren marokkanischer urkunden..


Hallo Sara,

es ist so, dass die Behörden in Marokko von Dir legalisierte Personenstandsurkunden (im Original und in einer für sie lesbaren Übersetzung) vorgelegt haben möchten, die zuvor von den zuständigen deutschen Stellen und anschließend von einem Vertreter des marokkanischen Justizministeriums (hier der dazu bevollmächtigte Adoul in Düsseldorf) beglaubigt sein müssen.


Ein praktisches Beispiel für die Verfahrensweise zur Vorlage einer deutschen Personenstandsurkunde in Marokko anhand einer deutschen Scheidungsurkunde:

So eine Scheidungsurkunde wird in Deutschland von einem Familiengericht (beim Amtsgericht) als Urkunde mit entsprechender Unterschrift und Stempel ausgestellt.
Anschließend wird diese Scheidungsurkunde von einem dazu ermächtigten Übersetzer ins Arabische übersetzt.
Diese ins Arabische übersetzte Scheidungsurkunde muss dann anschließend (unter gleichzeitiger Vorlage des Originals) noch als sog. Apostille vom Landgericht (als vorgesetzte Behörde des Amtsgerichts) mit entsprechenden Unterschriften und Stempel beglaubigt werden.
Diese arabische Übersetzung der Scheidungsurkunde mit Apostille muss dann wiederum bei Personen mit Wohnsitz in Deutschland noch vom marokkanischen Adoul in Düsseldorf als Vertreter des marokkanischen Justizministeriums beglaubigt werden.
Das Original und die hier vom Landgericht als Apostille wie vom Adoul aus Düsseldorf (als Vertreter des marokkanischen Justizministeriums) beglaubigte arabische Übersetzung kann erst dann bei den zuständigen Stellen in Marokko vorgelegt werden.

Anmerkung dazu: In Deutschland werden beispielsweise Personenstandsurkunden der Stadt von der zuständigen Bezirksregierung (als "vorgesetzte Behörde mit Rechtsaufsicht" der Stadt) mit einer Apostille/Beglaubigung versehen!


Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, dann setze Dich doch direkt mit dem Adoul bei dem marokkanischen Konsulat in Düsseldorf (nach vorheriger Terminabsprache) in Verbindung!


Als Übertreiber [ghulat] werden im Islam Menschen bezeichnet, die einen Aspekt des Islam aus dem Gesamtzusammenhang nehmen, sich darauf konzentrieren und diesen übertreiben.