@hulk

habe heute mit einem gesprochen am telefon aus dem marokkanischen konsulat in frankfurt. war auch ein bisschen schwierig, weil er nur englisch gesprochen hat
er meinte ich bräuchte keine vor- und endbeglaubigen... nur eine übersetzung meiner papiere von einem anerkannnten übersetzer?? dieser stempel würde dann ausreichen um die papiere von mir zu legalisieren??
bin jetzt total verwirrt... damit habe ich nicht gerechnet

ich dachte die ganze zeit, dass meine originale ausreichen und die einfach nen stempel draufhauen?
bitte du scheinst dich doch etwas auszukennen... bin etwas überfordert
bitte erklärs mir nochmal

mir gehts nämlich darum, weil die marokkanischen behörden meine papiere ja auch in legalisierter form haben möchten. das bedeutet doch ich muss sie hier im marokkanischen konsulat legalisieren lassen oder? aber ich finde es jetzt so komisch, dass die eine übersetzung noch extra wollen... das will die deutsche botschaft in rabat ja auch nicht umgekehrt fürs legalisieren marokkanischer urkunden..