Hallo

Tom,

Antwort auf:
also könnte die christliche Französin das Haus ihres Mannes erben?


In dem Fall ist das doch klar:
Es gilt französisches Recht.

Gruß
Najib


um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen:
dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt.

Wandern im Rif

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