Re: Marokanisches Erbrecht
[Re: Eifelyeti2013]
#158427
05/07/15 09:46 PM
05/07/15 09:46 PM
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Thomas Friedrich
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So toll scheint der Islam da nicht für Dich zu sein, denn das Haus wird an Deine Kinder in Deutschland gehen. Nach islamischen Erbrecht sind die Kinder immer den Ehefrauen bevorzugt.
Beste Grüße Thomas
In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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Re: Marokanisches Erbrecht
[Re: hulk1]
#158429
05/07/15 11:42 PM
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Thomas Friedrich
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@Walter Warum kaufst Du dieses Ksar in Marrakesch denn dann nicht einfach auf den Namen Deiner marokkanischen Frau?
So oder so ähnlich wird´s ja manchmal gemacht, was dann all zu oft die Folge hat, dass die Frau sich nach einiger Zeit für das Haus und nicht mehr für den Mann entscheidet.
Beste Grüße Thomas
In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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Re: Marokanisches Erbrecht
[Re: Thomas Friedrich]
#158430
05/07/15 11:45 PM
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hulk1
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@Walter Warum kaufst Du dieses Ksar in Marrakesch denn dann nicht einfach auf den Namen Deiner marokkanischen Frau?
So oder so ähnlich wird´s ja manchmal gemacht, was dann all zu oft die Folge hat, dass die Frau sich nach einiger Zeit für das Haus und nicht mehr für den Mann entscheidet. Thomas, wieso erst " nach einiger Zeit"?
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Re: Marokanisches Erbrecht
[Re: Eifelyeti2013]
#158433
06/07/15 12:36 AM
06/07/15 12:36 AM
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hulk1
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Das in den Art. 173 ff. des „Code du Statut Personnel et des Successions (CSPS)“, der „Moudawana“, kodifizierte marokkanische Erbrecht beruht auf islamischem Recht malekitischer Tradition. Erbfähig ist, wer zum Zeitpunkt des Erbfalls gezeugt ist (gem. Art. 84 kann die Schwangerschaft bis zu einem Jahr dauern) und lebend geboren wird. Zwischen Ungläubigem und Muslim kann keine erbrechtliche Beziehung bestehen. Das nichteheliche Kind des Erblassers kann nicht nach ihm erben... http://www.rabat.diplo.de/Vertretung/rab...cht-140409.html@Walter In dem Fall, dass Deine Kinder tatsächlich nichts mehr von Dir wissen wollen, dann verstehe ich Dich sogar, aber was macht Dich denn so sicher, dass - so wie Thomas es sehr schön formuliert hat - Deine neue Frau sich nicht irgendwann (?) mehr für ein Haus in Marrakesch als für Dich interessiert?
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Re: Marokanisches Erbrecht
[Re: Eifelyeti2013]
#158434
06/07/15 12:38 AM
06/07/15 12:38 AM
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Shakir.
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Ich bin immer wieder verwundert darüber, dass Menschen zum größten Teil lediglich in der Lage sind, Worte so zu lesen, wie sie aufgeschrieben wurden anstatt durch die Worte hindurch zu schauen. Das heißt: Darüber nachzudenken, WARUM jemand so schreibt - was also seine Beweggründe sein könnten - um die Puzzle zusammenzusetzen, die da lose rumfliegen, weil jemand nun mal nicht in der Lage war, die passenden Worte für sein Anliegen zu finden. Man kann dann natürlich Eifelyetis Beitrag so lesen, dass er in der Existenz seiner Kinder ein Problem sieht - vielleicht, weil sie eben Christen sind und nicht Muslime. So steht es ja auch da. Meint er aber auch genau das? Ich bin mir sicher, dass er das so nicht meint. Wenn man die Durchschnittsmarokkanerinnen kennt, dann weiß man, dass sich Zweitfrauen oft Sorgen darüber machen, ob die Kinder aus der ersten Ehe des Mannes den eigenen Kindern das Erbe streitig machen könnten. Jede Mutter will für ihre Kinder das größtmögliche Erbe herausschlagen. Und genau so eine Frau hat nun Eifelyeti in die Welt geschickt, um herauszufinden, wie das marokkanische Erbrecht funktioniert. Nicht mehr, nicht weniger. Und es soll hier niemand heucheln, dass dies ja so unmenschlich wäre. Es ist absolut menschlich. Jede Durchschnittsmutter tickt so. Warum Eifelyeti nun das Christentum und den Islam reinbringt, kann ich mir nur so erklären, dass er gerne wissen will, ob Nichtmuslime Muslime nach islamischem Recht beerben können und wie der marokkanische Staat dieses im geltenden Recht verarbeitet hat. Das man das alles hier nicht sehen will, ist mir schon klar. Dann kann man nämlich schön schreiben: Wieso kaufst du dir nicht lieber ein Haus in Rakka ? Da kannst du deine cristlichen Kinder ganz sicher versetzen und dir noch deinen Segen dazu abholen omg frown Diese Antwort ist in dem Kontext - und wie ich ihn nun aufgelöst habe - einfach nur schäbig. Ich übersetze: "Lass deinen christlichen Kindern doch gleich von dieser "irakischen Gruppierung" die Köpfe abschlagen. Kriegst dafür noch ein paar Pluspunkte auf dein Hasanat-Konto." Als wenn Eifelyeti danach gefragt hätte, wie er seine christlichen Kinder beseitigen könnte. Schäbig, dass man ihm das in den Mund legen wollte. Und Thomas konnte dann natürlich auch schön schreiben: So toll scheint der Islam da nicht für Dich zu sein, Als hätte Eifelyeti Frage einen religiösen Hintergrund. So ist die Taktik der Islamgegner: Schön alles dem Islam in die Schuhe schieben - bei jeder Gelegenheit, die sich ergibt. Da ich mich im Fastenmonat befinde, werde ich mich jetzt in Beherrschung üben. Was für ein Glück für viele Nichtmuslime, dass der Islam sie vor mir in der Weise schützt. Ach übrigens: Eifelyeti hat davon geschrieben, dass er mit der marokkanischen Zweitfrau einen Sohn hat. Nur mal so zur Info für die unaufmerksamen Leser. @Eeifelyeti Vielleicht überlegst du das nächste Mal, bevor du deine Worte in dieser erschreckenden Weise zusammensetzt. Es geht mich nichts an, aber ich wünsche dir nicht, dass die Kinder aus deiner ersten Ehe solche Worte über sich von ihrem Vater lesen müssen. Und zum Schluss: Sollte das hier wiedermal ein Fake-Thread sein, dann habe ich mich wenigstens im Formulieren geübt. Beste Grüsse
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Re: Marokanisches Erbrecht
[Re: Shakir.]
#158438
06/07/15 01:14 AM
06/07/15 01:14 AM
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hulk1
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Als hätte Eifelyeti Frage einen religiösen Hintergrund. @Shakir, Walter hat diesen Thread in dem Bereich "Relgion" gestellt und seinen Beitrag mit einer Frage nach islamischen Recht begründet. Habe Dir übrigens eine PM gesandt!
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Re: Marokanisches Erbrecht
[Re: hulk1]
#158440
06/07/15 01:23 AM
06/07/15 01:23 AM
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Shakir.
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@Shakir, Walter hat diesen Thread in dem Bereich "Relgion" gestellt und seinen Beitrag mit einer Frage nach islamischen Recht begründet.
Habe Dir übrigens eine PM gesandt!
Ja Hulk, das ist Schema F der Faker.
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Re: Marokanisches Erbrecht
[Re: Eifelyeti2013]
#158443
06/07/15 01:54 AM
06/07/15 01:54 AM
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Najib
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Hallo Auf der einen Seite gilt das Erbrecht der Nationalität des Erblassers, also deutsches Erbrecht. Auf der anderen Seite gilt das Marokanische Gesetz, zwischen Ungläubigen und Muslim kann keine erbrechtliche Beziehung bestehen kann. Welches Erbrecht kommt denn hier in Frage??? Praktisch wird das so sein, dass das in D beheimatete Vermögen nach deutschem Recht aufgeteilt wird und das marokkanische nach marokkanischem Recht. Anders läßt sich das nicht verwirklichen, da in d deutsches Recht gilt und in ma Marokkanisches. Das Nachlassgericht in Ma wird kaum deutsches Recht durchsetzen und das deutsche kein marokkanisches Urteil. Gruß Najib
um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen: dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt. Wandern im Rif Google+
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Re: Marokanisches Erbrecht
[Re: Najib]
#158446
06/07/15 08:07 AM
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Thomas Friedrich
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Hallo Eifelyeti,
wie Najib schon schrieb, ist es i.d.R. in der Praxis. Deine beiden Söhne könnten aber, wenn sie erfahren, dass es etwas zu erben gibt, (scheinbar) zum Islam konvertieren um das Haus zu bekommen.
Es sollte jetzt keine Diskussion darüber entstehen wie das aussehen könnte aber wer in Marokko soll ihnen beweisen, dass sie keine Moslems sind, vor allem wenn sie eine schriftl. Übertrittsbescheinigung haben.
Beste Grüße Thomas
In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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Re: Marokanisches Erbrecht
[Re: Eifelyeti2013]
#158452
06/07/15 03:03 PM
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Koschla
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Hallo Eifelyeti,
nach meinem Wissensstand koennen Christen nichts von Muslimen erben. Der Sohn bzw die Soehne eines Muslims erben die Haelfte seines Vermoegens. Der Rest geht an Ehefrau, Geschwister, Eltern und auch teilweise an naechste maennliche Verwandte. Wie Thomas schon schrieb, koennte es aber passieren, dass Deine Soehne aus erster Ehe an das Haus in Marrakech kommen moechten und in Marokko (auf dem Papier) zum Islam konvertieren und somit ebenfalls erbberechtigt waeren.
Meines Erachtens solltest Du rechtlichen Rat, am besten von einem muslimischen Notar einholen. Ich habe etwas gegoogelt, aber keinen in Deutschland finden koennen. Bleibt also noch der Adoul in Marokko. Er kann Dir ueber alles Auskunft geben, was das islamische Erbrecht betrifft.
Ein Testament wie in Deutschland kann man hier glaube ich nicht machen, weil immer das islamische Erbrecht greift, habe aber schon gehoert, dass man ueber 25% seines Vermoegens frei verfuegen kann. Dann ist mir noch eingefallen, dass du das Haus auf Dein minderjaehriges Kind schreiben koenntest, weiss aber nicht, ob das rechtlich moeglich ist. Zudem wohnt man ja eigentlich lieber im eigenen Haus als im Haus seines Kindes- eine optimale Loesung ist das vielleicht auch nicht.
Was eventuell auch noch beruecksichtigt werden muss, ist die Frage, wo Du konvertiert bist. Wenn Du z.B. in Europa konvertiert bist, ist das vielleicht nirgendwo offiziell registriert und Du bist nach dem marokkanischen Erbrecht noch Christ. Dann waeren ebenfalls Deine Kinder aus erster Ehe mit erbberechtigt.
Was hier hauefig gemacht wird, um sich abzusichern, wenn z.B. Eheparter beide Geld eingebracht haben: es wird beim Adoul ein Papier verfasst, in dem alles festgehalten wird, was der Eine dem Anderen schuldet. Denn im Todesfall wird ein Erbe erst verteilt, wenn alle Schulden beglichen sind.
Gruesse
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Re: Marokanisches Erbrecht
[Re: Koschla]
#158456
06/07/15 09:13 PM
06/07/15 09:13 PM
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Thomas Friedrich
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Hallo.
Wie ist das denn bei z.B. einem christlichen französischem Ehepaar, welches seinen Lebensabend in Marokko im eigenen Haus verbringt, bei dem der Mann ein notarielles Testament dahinlautend hat, dass seine Frau dieses Haus nach seinem Tode erben wird (und nicht seine in Frankreich lebenden Kinder)?
Beste Grüße Thomas
In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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Re: Marokanisches Erbrecht
[Re: Koschla]
#158457
06/07/15 09:14 PM
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hulk1
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Meines Erachtens solltest Du rechtlichen Rat, am besten von einem muslimischen Notar einholen. Ich habe etwas gegoogelt, aber keinen in Deutschland finden koennen. Bleibt also noch der Adoul in Marokko. Er kann Dir ueber alles Auskunft geben, was das islamische Erbrecht betrifft... Für Koblenz ist für derartige Fragen der Notarielle Dienst des marokkanischen Generalkonsulats in Frankfurt zuständig! Anmerkung: Alle (dortigen) Adularhandlungen, ausgestellt vom notariellen Dienst des Konsulates, werden beim marokkanischen Generalkonsulat in Düsseldorf vom Vertreter des Justizministeriums unterschrieben und genehmigt!
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Re: Marokanisches Erbrecht
[Re: Thomas Friedrich]
#158466
06/07/15 11:26 PM
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Hallo Deine beiden Söhne könnten aber, wenn sie erfahren, dass es etwas zu erben gibt, (scheinbar) zum Islam konvertieren um das Haus zu bekommen.
Es sollte jetzt keine Diskussion darüber entstehen wie das aussehen könnte aber wer in Marokko soll ihnen beweisen, dass sie keine Moslems sind, vor allem wenn sie eine schriftl. Übertrittsbescheinigung haben. Wenn ihnen der Namenswechsel da nicht einen Strich durch die Rechnung macht. Da ist es in einem Prozess in Ma einfach darzulegen, dass die Jungs von sich aus die verwandtschaftlichen Beziehungen gekappt haben und deshalb vielleicht auch nicht mehr erbberechtigt sind. In Marokko trägt die Kinder den Namen des Vaters und wer den ablegt, dem kann man leicht "groben Undank" nachweisen. Sie haben sich vom Vater und somit auch von seinem Erbe losgesagt. Das ist nur eine Überlegung ohne Anspruch auf Gültigkeit. Gruß Najib
Last edited by Najib; 06/07/15 11:27 PM.
um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen: dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt. Wandern im Rif Google+
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Re: Marokanisches Erbrecht
[Re: Koschla]
#158469
06/07/15 11:58 PM
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Thomas Friedrich
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@Koschla,
also könnte die christliche Französin das Haus ihres Mannes erben?
Beste Grüße Thomas
In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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Re: Marokanisches Erbrecht
[Re: Thomas Friedrich]
#158471
07/07/15 12:19 AM
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Najib
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Hallo Tom, also könnte die christliche Französin das Haus ihres Mannes erben? In dem Fall ist das doch klar: Es gilt französisches Recht. Gruß Najib
um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen: dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt. Wandern im Rif Google+
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Re: Marokanisches Erbrecht
[Re: Thomas Friedrich]
#158473
07/07/15 01:11 AM
07/07/15 01:11 AM
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Eifelyeti2013
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Vielen Dank, für die guten Ratschläge, habe auch den Rechtsanwalt in Frankfurt auf Hinweis von Thomas Friedrich kontaktiert, der will einen Termin machen und habe bei Ihm Kopfschütteln verursacht, kann auch nicht lesen dieser RA, war mir schon klar, das dieses nicht umsonst sein kann. Einfache Fragen, komplizierte Antwort, RA halt. Werde einen Adoul in Ma kontaktieren, der sich damit auskennt, das wird der beste Weg sein. Ich möchte nur noch den Hinweis geben, das ich den Marokanischen PA besitze und schon länger in Ma bin. Auch die HU ist vom Ma Konsulat. Damit sind schon mal zwei Grundvorsetzungen erfüllt bzw. MA ER erfüllt. Das mit der Konvertierung meiner Kinder ist nicht so einfach, sieh Hadit, da ist das einwandfrei geregelt, schlaue Muslime die haben diesbezüglich alles klar geregelt.
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Re: Marokanisches Erbrecht
[Re: Eifelyeti2013]
#158474
07/07/15 01:15 AM
07/07/15 01:15 AM
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Najib
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Was ist eine HU und wie ist das mit den konvertierten Kindern geregelt?
Nachtrag: OK, Hu ist die Heiratsurkunde.
Last edited by Najib; 07/07/15 01:16 AM. Reason: Geistesblitz
um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen: dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt. Wandern im Rif Google+
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Re: Marokanisches Erbrecht
[Re: Eifelyeti2013]
#158477
07/07/15 07:52 AM
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Wenn es tatsächlich so wäre, dass die Französin das Haus erben könnte, obwohl es auf marokkanischem Boden steht, dann wäre das doch die Lösung für den Eifelyeti: Deine Frau beantragt die deutsche Staatsbürgerschaft, ihr tretet zum Christentum über und Du kannst ihr das Haus vererben!
Beste Grüße Thomas
In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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