wadi235
In die Schufa kommen nur bereits vom Gerichtsvollzieher erfolglos eingetriebene Schulden und eidesstattliche Versicherungen. Diese kann nur ein Vertragspartner der Schufa eintragen lassen.
Wenn der TE ein Inkassounternehmen eingeschaltet hat, das Vertragspartner der Schufa ist, so landet dann der vermeintliche "Schuldner" alsbald nach nicht erfolgten Zahlung bei entsprechend schriftlicher Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung und nach fruchtlosem Fristablauf in der Schufa...aber das nur am Rande...
Ansonsten finde ich solche Threads existenz- und rufschädigend, selbst wenn es so ist, wie der TE schreibt. Das ist halt erstmal eine subjektive Angelegenheit und spiegelt nicht die Meinung der Mehrheit bzw. Öffentlichkeit wieder. Verleumdung, üble Nachrede oder Diskreditierung sind alles nicht zu unterschätzende Straftatbestände im Sinne des StGB...das würde ich mir aber 1000-mal überlegen, bevor ich sowas ins Netz stelle.