Lieber Bernie,

ich will Dir wirklich nichts Böses aber es fallen mir so viele Wiedersprüche bei Dir auf, dass ich das zögerliche Verhalten der dt. Botschaft nachvollziehen kann.

Du schreibst z.B,. dass die finanzielle Situation nicht ausschlaggebend für die Visumerteilung ist.
Tatsächlich ist sie es aber doch!

Dann schreibst Du, dass Du und Deine Frau vom marok. Geheimdienst überprüft worden seien.

Tatsächlich hat die marok. Aufenthaltsgenehmigung überhaupt nicht mit einem Schengen-Visum zu tun und der marok. DST gibt auch keine Informationen an die deutsche Botschaft.

Dann schreibst Du, dass Du "als Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland ein Recht darauf hast...".
Einen rechtmäßigen Wohnsitz kann man in Deutschland nur haben, wenn man mind. 180 Tage im Jahr dort lebt!

Wenig später schreibst Du, dass Du von den marok. Behörden Deine Residentenkarte bekommen hast.

Auf diese hat man aber nur ein Anrecht, wenn man min. 180 Tage im Jahr in Marokko lebt.

Dadurch gibst Du quasie selber und schriftlich zu, dass Du einen Wohnsitz unrechtmäßig angemeldet hast oder verstehe ich da wieder etwas falsch?

Kürzlich hattet Ihr ein Besuchervisum beantragt weil Deine Frau "nur mal kurz" zur Hochzeit Deines Sohnes nach Deutschland und dann wieder zurück nach Laayoune wollte und jetzt schreibst Du, dass Ihr beide weg von Laayoune nach Deutschland ziehen wolltet.
Eine Arbeitsstelle bzw. ein Einkommen hättet Ihr beide auch schon aber eine schriftliche Erklärung eines Arbeitgebers gibt es nicht.

Das alles scheinen mir recht verwirrende Verhältnisse zu sein, bei denen vieles nicht nachvollziehbar ist und ohne schriftliche Nachweise über grundexistentielle Dinge, die Dir bzw. deiner Frau letztendlich die Visumsausstellung erschweren.









Last edited by Thomas Friedrich; 06/05/15 06:20 PM.

Beste Grüße
Thomas

In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.