@Koschla,
Ich habe einmal von einem deutschen Ehepaar gehört, die in Marokkovor vielen Jahren ein Hotel hatte. Als sie das Hotel aufgaben und verkauften, wollten sie zurück in ihre Heimat Deutschland und natürlich das Geld mitnehmen. Beim Zoll hätten ihnen die marokkanischen Beamten alles abgenommen und einbehalten. Kann das wahr sein?
Geldsummen in einer Höhe von mehr als 10.000,00 Euro müssen beim Grenzübertritt (in beide Richtungen) beim Zoll deklariert werden.
Geschieht das nicht, ist das Schmuggel und man steht u.a. im Verdacht der Geldwäsche.
Dann beschlagnahmt der Zoll das ggf. gefundene Geld und man steht in der Pflicht die Herkunft des Geldes nachzuweisen.
Zudem hat man gegen ein Gesetz verstoßen und bekommt nicht die Summe zurück, die beim Schmuggel beschlagnahmt wurde.