Hallo Koschla,
"Nun hört man immer wieder, dass man zwar Geld nach Marokko bringen kann, jedoch nicht wieder nach Europa überweisen oder ausführen, wenn z.B. die Immobilie verkauft wird"
Das ist ein sehr komplexes Thema und man sollte sich vorher gründlich informieren. Aus eigener Erfahrung kann ich nur folgendes sagen:
1. Überweisung von einer dt. Bank auf eine marok. Bank. Einen grösseren Geldbetrag nicht in Banknoten nach MA bringen. Ein Überweisungsträger ist immer ein anerkanntes Beweismittel.
2. Wenn der Geldtransfer auf dem marok. Konto eingegangen ist wird ein compte convertible eröffnet. Ausserdem muss von der Bank der Antrag gestellt werden, die eingezahlte Devisensumme
an die Bank al-Maghrib zu melden. Hat diese Deklaration stattgefunden, hat man die Gewähr im Fall eines Verkaufs der Immobilie die Summe (nach Abzug aller Steuern, Gebühren etc.) wieder auszuführen.
3. Beim Verkauf der Immobilie hängt es davon ab, ob der Verkäufer die C.S. hat oder nicht; entsprechend des Status kann er nach Abzug der zu zahlenden Steuern, Gebühren etc., in einer Gesamtsumme oder in Teilbeträgen das Geld wieder von MA nach D transferieren, unter der Prämisse, dass bei der Bank a-Maghrib die Registrierung der Devisen vorgenommen wurde.
Ich habe mir seinerzeit die Information
http://maroc-immo.com/Notariat/reglementation.htmaus dem Internet geholt.
Gruß Elvire