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Interview: Gericht verteidigt Entscheidungen zugunsten von Dügida
Antwort auf:
Gerd Ulrich Kapteina vom Verwaltungsgericht erklärt die Dügida- Entscheidungen – und weist die Kritik daran zurück.
...Zuletzt ging es bei den juristischen Auseinandersetzungen um die Frage, ob Dügida an zwei Moscheen vorbeiziehen darf. Die Polizei wollte das verhindern, das Verwaltungsgericht kippte auch diese Entscheidung. Auch daran gab es deutliche Kritik.
Kapteina: Ja, Thomas Geisel etwa hat sein Unverständnis darüber zum Ausdruck gebracht, es handele sich um eine Provokation seitens Dügida. Diese Einschätzung ist verständlich. Aber: Das Versammlungsrecht umfasst auch das Recht auf Provokation, weil diese ein typisches Mittel ist, um auf den eigenen Standpunkt aufmerksam zu machen. Dies war etwa Thema bei der aktuellen Diskussion um den Gebrauch von Karikaturen. Die Verbotsschwelle liegt bei „sittenwidrigen Provokationen“ und wenn ein Aufzug sich durch sein Gesamtgepräge mit der NS-Gewaltherrschaft identifiziert und/oder andere Bürger einschüchtert. Mit Blick auf die Geschehnisse vorigen Montag möchte ich noch betonen: Es gibt kein moralisches und über der Rechtsordnung stehendes Recht, bei den Aufzügen Gewalt gegen Polizeibeamte auszuüben. Eine solche ideologische Selbstüberhöhung ist schlichtweg kriminell.
Wilfried Johnen, Geschäftsführer des NRW-Zentralrates der Juden, ist laut eines Zeitungsberichtes entsetzt über die Entscheidung des Gerichtes, dass Dügida an Moscheen vorbei laufen durfte. Es sei nicht angemessen, dass Betende mit Polizeischutz in die Moscheen geleitet werden müssten. Die Richter versteckten sich hinter Paragrafen, statt ihren Ermessensspielraum zu nutzen.
Kapteina: Die Richter haben keinen Ermessensspielraum. Sie müssen die Vorgaben des Verfassungsgerichts anwenden. Und in Anwendung dieser Grundsätze muten wir insbesondere unseren jüdischen Mitbürgern – gerade auch mit Blick auf die deutsche Vergangenheit – einiges zu. Das sind dramatische Auswirkungen unserer Demokratie. Natürlich ist auch die Sorge nachvollziehbar, dass sich unser System auf diesem Wege selbst abschafft. Aber wir sind eine gestandene Gesellschaft, die sich durch Freiheitsrechte gegenüber jedermann, der sich nicht strafbar macht, auszeichnet. Das Bundesverfassungsgericht gewährt dieses weitreichende Versammlungsrecht offenbar in der Erkenntnis, dass unsere freiheitliche Gesellschaft einen ausreichend breiten Rücken hat
...


Erzkatholischer Düsseldorfer Verwaltungsgerichtspräsident
...Nachdem bereits seit mehreren Wochen Rechte regelmäßig in Düsseldorf aufmarschieren, mit dem Segen des dortigen Verwaltungsgerichts sogar an Moscheen vorbeiziehen durften und das traditionelle Abendgebet behindern konnten, mehrt sich die Kritik an Behörden, Polizei und Gerichten.
Antwort auf:
...»Dabei sind es nicht nur die radikalen Muslime und ihre weltweiten Terrorakte, die uns in Angst und Schrecken versetzen. Mit Besorgnis beobachten wir auch, dass uns selbstverständlich gewordene Formen des Zusammenlebens in weiten Teilen einer wachsenden, durch den Islam geprägten Teilgesellschaft ihre Geltungskraft eingebüßt haben«, hatte Heusch dort unter anderem festgestellt. Mit dem »zahlenmäßigen Anwachsen der Muslime in Deutschland« sei »auch ihr Selbstbewusstsein gewachsen«. »Entsprechend treten sie mit oft weit gespannten Forderungen an die einheimische Bevölkerung wie auch an den Staat heran«, so der Jurist weiter.
Für Düsseldorfs Antifaschisten sind derlei Aussagen geeignet, an der Eignung von Heusch als VG-Präsident Zweifel anzumelden. »Sprachlich geschickt, aber inhaltlich eindeutig« handele es sich bei dessen Aussagen »um perfiden antimuslimischen Rassismus«. Außerdem habe Heusch zusammen mit seiner Stellvertreterin bereits kurz nach seiner Amtseinführung ein christliches Kreuz im Verwaltungsgericht aufgehängt. Dieses Vorgehen war unter anderem vom Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht Aachen, Harry Addicks, kritisiert worden. »Es ist bedauerlich, dass es einem Präsidenten und einer Vizepräsidentin in Düsseldorf nicht gelungen ist, ihre eigene religiöse Überzeugung von ihrem öffentlichen Amt zu trennen, und dass sie damit das wichtigste Kapital eines Gerichts, das Vertrauen aller in seine Neutralität als staatliche Einrichtung, beschädigen«, erklärte Addicks. Außerdem entstünde dadurch für Gerichtsbesucher »der Eindruck, hier werde nicht nur für den Staat, sondern in irgendeiner Weise auch im Namen der Religion Dienst geleistet und Recht gesprochen«, so Addicks weiter.
Die NRW-Linkspartei forderte Heusch unterdessen auf, »sein Amt als Gerichtspräsident unverzüglich aufzugeben«. »Die rassistischen Aussagen des Dr. Heusch und die seit Jahren andauernde Missachtung der Neutralitätspflicht durch ihn sind weder hinnehmbar noch vom wichtigen Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit gedeckt«, begründete Azad Tarhan, Sprecher für antifaschistische Politik der NRW-Linken, die Forderung. Tarhan forderte außerdem den nordrhein-westfälischen Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) auf, »unverzüglich aufzuklären, ob es bei Bewerbungsgesprächen am Düsseldorfer Verwaltungsgericht unzulässige Fragen zu Religionszugehörigkeit und religiöser und privater Lebensführung gegeben« habe. »Sollte dies der Fall sein, sind gegebenenfalls disziplinarrechtliche Schritte gegen die Verantwortlichen einzuleiten«, so der Linke-Politiker weiter.



Facebook-Eintrag der rechtsgerichteten Veranstalterin mit Hinweis auf eine beabsichtigte Verbotsverfügung der Düsseldorfer Polizei:

Polizei Düsseldorf an mich heute: (Anm.: 5.03.2015)

Sehr geehrte Frau Dittmer,
ich beabsichtige,
1. Sie für zukünftige „Dügida“-Versammlungen als verantwortliche Leiterin abzulehnen. Ferner beabsichtige ich Ihnen aufzuerlegen,
mir einen neuen verantwortlichen Leiter zu benennen.
2. Ihren versammlungsrechtlichen Aufzug dahingehend zu beschränken, dass Ihnen der weitere Aufzug Ihrer Versammlung ab
der Kreuzung Scheurenstraße/Adersstraße untersagt ist und Ihnen aufzugeben, den Aufzug über die Scheurenstraße zurück
über den Stresemannplatz, die Karlstraße und die Friedrich-Ebert-Straße zum Ausgangspunkt zurück zu führen.
Zu 1.:
Bei der Versammlung am 02.03.2015 ist es mehrfach zu Ausrufen beim Vorbeizug an der Moschee auf der Aderstraße
gekommen wie z.B. „Wir wollen keine Salafisten-Schweine“; zudem stachelten Sie die Teilnehmer auf, „Abschaum“ zu rufen.
Am Mintropplatz kam es zu Ausschreitungen von Teilnehmern Ihrer Versammlung gegen Einsatzkräfte der Polizei.

Im Vorfeld Ihrer Versammlung videographierten Sie zwei eingesetzte Beamte meines Staatsschutzes und stellten
dieses Video auf Ihrer Facebook-Seite ein, obwohl einer der Beamten sie anwies, dies zu unterlassen.

Als Verantwortliche Leiterin obliegt Ihnen die Pflicht dafür zu sorgen, dass Ihre Versammlung dem Friedlichkeitsgebot des
Art. 8 GG entspricht. Die aufgeführten Umstände lassen darauf schließen, dass Sie als Versammlungsteilnehmerin nicht
Willens oder in der Lage sind, Verstößen gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung entgegen zu wirken.
Im Gegenteil sorgten Sie durch provozierende Äußerungen für eine aggressive Grundstimmung. Darüber hinaus unterstützen
Sie durch Videographie und Verbreitung der Sie zu Ihrem Schutz begleitenden Polizeibeamten die negative
Grundhaltung Ihrer Versammlungsteilnehmer gegen die Polizei-/Versammlungsbehörde.
Ich beabsichtige daher, Sie als Versammlungsleiterin nicht mehr anzuerkennen.
Zu 2. :
Bereits bei der Versammlung am 23.02.2015 war es beim Vorbeizug Ihrer Versammlung an der Moschee auf der
Aderstraße zu ähnlichen Äußerungen gekommen.
Ihnen wurde daher in der Versammlungsbestätigung für die Veranstaltung am 02.03.2015 der Hinweis erteilt, dass
zum Zeitpunkt Ihres Aufzuges dort Gottesdienste abgehalten werden und Sie gebeten, daher in diesen Bereichen Handlungen
zu unterlassen bzw. nicht zu dulden, die die ungestörte Religionsausübung beeinträchtigen.
Ihr Verhalten hat gezeigt, dass Sie dies nicht beherzigt haben.
Die von der Versammlung – auch von Ihnen – skandierten Rufe waren geeignet, die Religionsausübung der sich in der
Moschee befindlichen Gläubigen zu stören.
Daher beabsichtige ich die Beschränkung Ihres Aufzuges.
Gem. § 28 VwVfG höre ich Sie hiermit zu meiner beabsichtigten Maßnahmen an.

Hochachtungsvoll
I.A. Stefan Bekkers
Regierungsamtsrat Stefan B e k k e r s, SG ZA 12/L
Telefon: 0211/870-1112 Fax: 1204
Liegenschaft: Polizeipräsidium Raum 0055
E-Mail: stefan.bekkers@polizei.nrw.de oder
ZA12.duesseldorf@polizei.nrw.de


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Dügida-Sprecherin soll Moscheebesucher beleidigt haben
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