Hallo.
Ein ähnliches Problem gibt es mit Ultraleichtflugzeugen:
Wer keine Fluggenehmigung hat, dem wird die Einreise vom Zoll verweigert.
Im letzten Jahr traf ich auf der Fähre einen Herren aus Nordspanien, der mit seinem UL auf dem Anhänger in den Senegal fahren wollte.
In Marokko wurde ihm die Einreise verweigert, weil er keine Fluggenehmigung hatte und er muste zurück fahren!
Ähnliche Fälle gibt es auch bei Gleitschirmfliegern.
Ein entspr. Gesetz gibt es jedoch (höchstwahrscheinlich) nicht!
Deswegen bekommt man vom Zoll auch keine schriftliche Bestätigung, dass die Einreise verweigert wurde.
Zudem ist es nicht Aufgabe des Zoll´s Fluggenehmigungen zu überprüfen und wenn man gar nicht fliegen will, sondern das Gerät aus anderen Gründen einführen möchte, dann braucht man auch keine Fluggenehmigung.
Zur Genehmigung:
Wenn man nicht haargenau den richtigen Sachbearbeiter beim entspr. Ministerium anschreibt, dann erhält man überhaupt keine Antwort und wenn´s der richtige war, dann dauert es Monate(!) um eine Fluggenehmigung zu bekommen.