Hallo BerndOum,
das ist klar,wenn man nicht nach marokkanischem Recht eine Marokkanerin heiratet,sprich als Mann nicht konvertiert,das man in Marokko als unverheiratet gilt oder garnicht heiraten darf.Ebenso kann der Mann aber auch in D zum Islam konvertieren und zusätzlich zum Standesamt in D nach deutschem Recht, noch in Marokko zusätzlich heiraten.Wenn ein marokkanischer Muslim aber eine Deutsche Christin heiratet, ist es nicht zwingend zu konvertieren,da ja die Ausländerin,die einer Buchreligion angehört nicht konvertieren muss.Ob man in diesem Falle auf Reisen in Marokko auch einen Ehevertrag nach marokkanischem Recht vorlegen muss,weiss ich nicht.Aber die meisten heiraten eh in Marokko. Mann oder Frau unterscheidet sich eben.
Zum deutschem und marokkanischem Famlienrecht gibt es eine Broschüre,verfasst von Gisela Wohlgemut.Gesetze können sich natürlich auch immer mal ändern.
http://www.marokko.com/index.php/wissens...e-familienrecht http://www.marokko.net/info/publikationen/html/leseprobe.html http://www.marokko.net/info/publikationen/html/familienrecht__impressum_.html http://www.verband-binationaler.de/ Was für einen Nachnamen eine Frau oder Mann trägt ist bei uns in D ja oder in anderen Ländern verschieden.Wir können wählen,da kann seit vielen Jahren auch der Mann den Namen der Frau annehmen.In Südamerika war es schon immer usus, das die Frau ihren Mädchennamen behält,warum auch immer.
Es gibt oft Möglichkeiten auf Reisen das Hotelzimmerproblem zu umgehen(nicht immer und überall),wie viele Paare das auch vor der Heirat tun.2 Zimmer sind auch immer möglich....ich denke ein gemeinsames Zimmer in einer internationalen Hotelkette,von D aus gebucht,eine Ferienwohnung mieten, wird keine Schwierigkeiten geben.Die Vorlage eines marokk. Ehevertrages wird nicht immer verlangt....Zumal wenn die marokkanische Frau,die in D geheiratet hat, einen deutschen Nachnahmen trägt und der gemeinsame Wohnsitz in D ist.
Wenn das binationale Ehepaar,also marokkanische Frau und deutscher Mann natürlich öfter und ausgiebig in Marokko reisen möchte,ist es besser das Ganze auf gesetzliche,rechtliche Beine zu stellen.
LG Gabriele