@Sylvia,
verstehe eigentlich dieses aufenthaltsrechtliche Problem (als "Ausländerin in Marokko") nicht, denn Du hattest doch
hier im Forum durchblicken lassen, dass Dein Vater Marokkaner ist.
Damit hättest Du nämlich nach dem marokkanischen Staatsangehörigkeitsrecht (z.B. über eine entsprechende Erklärung Deines Vaters) durch Abstammung einen Anspruch auf Ausstellung von marokkanischen Staatsangehörigkeitsnachweisen, und zwar ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren, da Du über Deinen Vater de facto bereits die marokkanische Nationalität erworben hättest (und diese zusätzliche Nationalität zur Deutschen somit bei den marokkanischen Stellen überhaupt nicht beantragen würdest!).