Hallo,
also ich finde die Fragestellung ehrlich gesagt etwas befremdlich:
Gibt es einen Anspruch auf Straffreiheit bei Gesetzesübertretung?
Knapp vorbei ist auch daneben.
Ob ein Auge zugedrückt wird wird immer (und überall - nicht nur in Marokko) im Ermessen des Beamten liegen, und dass Dir der Mann in der Behörde da keine allgemeingültige Auskunft gegeben hat sondern auf den nächsten Tag verweist (vielleicht in der Hoffnung, die Frage hätte sich bis dahin erledigt und die kommt dann nicht mehr...) kann ich nachvollziehen.
Also liegt es im Zweifel wohl immer daran
- wie schön Deine Augen sind
- ob der Beamte noch genug Kleingeld für den Lebensmitteleinkauf in der Tasche hat, den er seiner Familie versprochen hat
- wie gut Deine Ausreden sind (Streik bei der marokkanischen Bundesbahn; was, heute ist wirklich schon Freitag? Ich hätte schwören können heute sei erst Dienstag; Die Entführer haben mich nicht vorher freilassen; Musste bei der Beseitigung der Unwetterschäden helfen...)
ob eine Strafe verhängt wird oder nicht.
LG Lothar