Hallo.
Wenn der Kleine den gleichen Nachnamen hat wie Du, brauchst Du für die marok. Polizei keine schriftliche Bescheinigung.
Wenn der Vater eine andere Nationalität hat wie Du, dann ist es besser für die dt. Bundespolizei eine schriftliche "Geht in Ordnung-Bescheinigung" dabei zu haben. (Stichwort Kindesentführung)