Hallo miteinander, lustig, gerade heute morgen habe ich dazu die Gesetzeslage in der Schweiz recherchiert. Quadrocopter gelten als Drohnen und dürfen nicht, mit der Camera gelenkt, geflogen werden, für’s fotografieren gibt es dazu noch viele gesonderte Auflagen! Für diese Gesetzte sind nicht der Zoll sondern die nationale Flugsicherung verantwortlich und zwar weltweit (ich habe beim BAZL -Bundesamt für Zivilluftfahrt- angerufen und diese Auskunft auch für’s Ausland erhalten). Auch in MA muss man also die Gesetze zur zivilen Luftfahrt konsultieren, um zu wissen, was recht und verboten ist.
In CH kann man auch importierte Hupen kaufen, die im Strassenverkehr verboten sind. Übrigens wusstet ihr, dass in Deutschland Himmelslaternen steigen zu lassen generell verboten ist ...! Man muss sich also schon vor der Benutzung solcher Geräte über die Gesetze des Landes, in dem man Fliegen will, kundig machen.
Ist ja irgendwie verständlich ... eine Voranfrage bei der Botschaft ist da sicher sinnvoll.
Last edited by tagbasil; 29/04/14 03:02 PM.