Antwort auf:
wie Du gelesen hast, ist das Thema erledigt.
Du solltest besser gar nicht schreiben statt zu provozieren!

@Thomas, woraus schliesst Du denn, das ich Dich provoziert habe und das dieses Thema tatsächlich erledigt ist?
Etwa aus einem unbelegten Hinweis eines Forenteilnehmers über eine angebliche Telefonauskunft eines Mitarbeiters (Name?) der marokkanischen Botschaft in Berlin.

Es KANN tatsächlich durchaus so stimmen, aber sollen sich unsere Forenbesucher wirklich auf solche dürftigen und u.U. sogar falschen Angaben auch Deinerseits zukünftig verlassen?

Verstehe ausserdem nicht, wieso Du hier die Bestimmungen für Österreicher (und nicht die für Deutsche) postest auf
http://www.bmeia.gv.at/aussenministerium/buergerservice/reiseinformation/a-z-laender/marokko-de.html
Antwort auf:
Passgültigkeit: Der Reisepass muss für die Aufenthaltsdauer gültig sein
...Sonstiges: Bürger mancher EU-Staaten müssen den marokkanischen Behörden einen über die Aufenthaltsdauer hinaus gültigen Reisepass vorweisen, manche Fluglinien verlangen daher von allen EU-Bürgern eine Gültigkeitsdauer von drei oder sechs Monaten und verweigern im schlimmsten Fall die Mitnahme des Reisenden.

dazu auch der extra Hinweis für Österreicher unter
http://www.derreisefuehrer.com/marokko/reisepasse-visa
Antwort auf:
Reisepässe:
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Österreichische Reisepässe müssen während des gesamten Aufenthalts gültig sein.
Einige Fluggesellschaften verlangen jedoch eine Mindestgültigkeit von 3 oder 6 Monaten.


Und was die von Dir verlinkte Seite mit den Bestimmungen der Botschaft Marokkos in Deutschland anbelangt, so findet man hier zu der Mindestgültigkeitsdauer des Reisepasses doch überhaupt nichts!!?

http://www.botschaft-marokko.de/node/38
Antwort auf:
...Die marokkanische Gesetzgebung bezüglich der Einreise und des Aufenthalts von Ausländern in Marokko schreibt folgendes vor: „Jeder Ausländer, der nach Marokko reisen möchte, muss einen gültigen Reisepass oder ein gültiges Reisedokument bei sich führen, der bzw. das von jenem Staat ausgestellt ist, dessen er Staatsbürger ist, und der bzw. das vom marokkanischen Staat anerkannt ist.



Ansonsten schliesse ich mich der Meinung von Katrin an und warte nun ebenfalls auf das von Dir versprochene Informationsblatt der marokkanischen Polizei, wobei ich nur hoffen kann, daß Du Dich dadurch nicht wieder provoziert fühlst!

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Hulk vor dem Smartphone