Hallo Robijn,
ich wünsche deiner Tochter ganz, ganz viel Kraft, dieses schreckliche Erlebnis, welches ihr widerfahren ist, zu verarbeiten und verkraften.
Für mich ist diese Tat nicht mehr Mobbing, sondern menschenverachtend.
Ich würde auch, wenn die Möglichkeit besteht, deine Tochter sofort aus dieser Schule nehmen. Diese Zumutung würde ich ihr ersparen, die Jungen jedesmal zu sehen, die ihr das angetan haben.
Deine Tochter ist alles andere als haram, sondern bestimmt, wie Ayoub schon schrieb, das Liebste süsseste Kind der Welt.
Was ist haram?
Die Tat, die die Kinder getan haben, ist haram ( verboten ).
Die Enzyklopädie des Islams erklärt das Wort "Haram" so:verboten [haram]
Aussprache: haraam
arabisch:
persisch:
englisch: forbidden
Verboten [haram] ist eine islamische Einstufung bzw. Wertung zwischen den erlaubten und verbotenen Handlungen, wobei eine grundsätzliche Einteilung in fünf Stufen erfolgt:
1. religiöse Verpflichtung [wadschib]
2. empfohlen [mustahab]
3. indifferent [mubah]
4. verpönt [makruh]
5. verboten [haram]
Der Begriff "verboten" stammt aus dem islamischen Recht [scharia] und kennzeichnet alle Dinge und Handlungen, die für einen Muslim verboten bzw. nicht zulässig sind.
Derjenige, der eine verbotene Handlung begeht, begeht eine Sünde, dessen Ausmaß abhängig ist von der verbotenen Handlung.
Verbotene Handlungen können individuelle Sünden sein, wie z.B. das Unterlassen des Fastens [saum] ohne triftigen Grund, oder gesellschaftlicher Art sein, wie z.B. Diebstahl.
Während die Ahndung von individuellen Sünden ausschließlich eine Sache zwischen Schöpfer [chaliq] und Geschöpf ist, werden gesellschaftlich verbotene Handlungen in einem islamischen System ggf. von der Gesellschaft geahndet, wobei das Maß er Ahndung ebenfalls im islamischen Recht [scharia] vorgegeben wird.
Der Begriff "verboten" wird aber auch z.B. für den Bereich um die Geweihte Moschee [masdschid-ul-haram] verwendet, da es "verboten" ist in den Bereich ohne rituelle Reinheit [tahara] einzutreten.
Eine sprachliche Ableitung des Begriffs "verboten" ist der Begriff "Mahram-Verwandter", da es einem "verboten" ist, jenen nahen Verwandten zu heiraten. http://www.eslam.de/begriffe/v/verboten.htm