Hallo lodrice,

danke, dass du deine kleine Episode mit uns geteilt hast.

Zu einem Punkt deines Beitrages beziehe ich Stellung, weil ich - auch wenn es meine Beiträge hier anders suggerieren - ein wenig anders darüber denke

Original geschrieben von: lodrice
shakir hat das ja am Beispiel seiner Mutter sehr gut erklärt. Es wäre lächerlich in so einem Fall und in anderen Fällen Druck auszuüben, etwa durch verpflichtende Sprachkurse


Es zeugt von großer Moral, für das Selbstbestimmungsrecht der Menschen zu kämpfen. Dies wird oft mit dem Hinweis verknüpft, dass dieser frei entscheidende Mensch mögliche Konsequenzen schließlich auch selbst zu tragen habe. Leben und leben lassen - ja, das hat was und so sehe ich das auch. Macht es aber auch immer Sinn nach diesem Prinzip zu verfahren?

Nun - ich bin davon überzeugt, dass man manche Menschen zu ihrem Glück zwingen muss. Staatlicher (Gesellschaftlicher) Druck kann durchaus als Erziehungsmaßnahme Sinn machen - so "diktatorisch" er auch daher kommt.** Und auch, wenn wir hier von Erwachsenen sprechen.

Verpflichtende Sprachkurse nach einer Einreise in Deutschland halte ich für so eine sinnvolle Erziehungsmaßnahme. Wer sich nicht bemüht - unabhängig vom Lernerfolg, dem soll mit einer Auswanderung gedroht werden dürfen oder meinetwegen zu Strafzahlungen in einen "Topf Sprachförderung" verdonnert werden. Nicht zum Zweck einer Zwangsintegration - sondern, um dem Menschen Unabhängigkeit zu verschaffen, die auch er sich insgeheim wünscht. Wenn es damals solche Sprachkurse gegeben hätte, dann wäre meine Mutter wohl auch hingegangen. Ob es was gebracht hätte - wa allah ua3lam.

Wo Menschen aber "Bemühungen" von Menschen bewerten sollen, ist Willkür nicht weit entfernt - das ist mir klar. Aber sie ist eine Alternative zur "Einreise nach Sprachkurs und LERNERFOLG". Die heutige Regelung zur Familienzusammenführung ist menschenverachtend und verstößt meiner Meinung nach gegen die Schutzgesetze "Ehe und Familie". Ach nö - nehmen wir lieber diese:

In Art. 16,[1] Abschnitt 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist festgelegt:
„Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.“
Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte legt in Art. 23 fest:[2]
(1) Die Familie ist die natürliche Kernzelle der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.
(2) Das Recht von Mann und Frau, im heiratsfähigen Alter eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen, wird anerkannt.
(3) Eine Ehe darf nur im freien und vollen Einverständnis der künftigen Ehegatten geschlossen werden.
(4) Die Vertragsstaaten werden durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass die Ehegatten gleiche Rechte und Pflichten bei der Eheschließung, während der Ehe und bei Auflösung der Ehe haben. Für den nötigen Schutz der Kinder im Falle einer Auflösung der Ehe ist Sorge zu tragen.


In eine Frau aus dem tiefsten afrikanischen Dschungel werde ich mich nie verlieben dürfen - sie wird ja doch nur dschungelisch sprechen und schwer Deutsch lernen können.

**Ausgehend von der Situation/Realität, dass es nun mal sowas wie Ländergrenzen gibt - also Deutschland nicht allen Menschen gehört.