Ich finde es auch ok, aus folgendem Grund: Das Verbot nicht islamisch korrekt gekleidete Menschen des anderen Geschlechts anzuschauen (vereinfacht gesagt), gilt für Männer UND Frauen gleichermaßen. Es dürfte in Marokko demnach also kein Mann an den Strand gehen, weil da fremde Frauen im Badeanzug oder gar Bikini herumlaufen. Und? Hält sich da ein Mann dran? Nein, sondern man muss sich als Frau noch von denen anhören, dass an den Strand gehen für uns Frauen sogar im Burkini haram sei.
Nachdem meiner Jogginganzugweite hat (also nicht wie eine Leggins), auch im nassen Zustand nicht am Körper klebt und das Oberteil bis über die Knie reicht, gehe ich trotzdem an den Strand, wenn sich mir die Gelegenheit bietet. Man sieht nur die Hände und das Gesicht und ich lasse mich nicht bevormunden.
Was hat das mit Schwimmunterricht zu tun?
Da ist es doch das Gleiche. Ich kenne keinen einzigen Fall, wo muslimische Eltern geklagt haben, um einen Jungen vom Schwimmunterricht zu befreien, weil er nicht seine Mitschülerinnen im Badeanzug sehen darf.
Was ist das also? Patriarchalische Doppelmoral unter islamischem Deckmantel! Und da bin ich so allergisch gegen, dass ich das Urteil gut finde, obwohl ich es ansonsten schlecht finden würde.