Hallo Holger,

ich reise häufiger mit eigenen und auch mit nicht eignenen Kindern auf dem Wasser.- und Luftweg von und nach Marokko.
Seitens der marok. Behörden reicht bei den eigenen Kindern der Reisepass des Kindes aus, bei den nichteignenen wird manchmal nach einer Autorisation der Eltern gefragt.
Bei der Einreise meiner Frau und den Kindern (ohne mich) nach Deutschland gab es immer dann Einreiseprobleme, wenn sie keine Geburtsurkunde bei hatte, denn die Kinder haben einen anderen Nachnamen als die Mutter. (Stichwort Kindesentführung)
Das ist wohl auch das worauf der ADAC hinweist, was jedoch nicht spezielles für Marokko ist sondern weltweit gilt.

Was Dich betrifft, so gibt es, insbesondere dann wenn Deine Tochter den gleichen Nachnamen hat wie Du, bei der Einreise nach Marokko keine Probleme.
Falls Ihr unterschiedliche Namen habt hängt es nur vom POlizisten am SChalter ab ob er nachfragt oder nicht.
Zur Sicherheit solltest Du die Geburtsurkunde Deiner Tochter mitnehmen, in der Du als Elternteil eingetragen bist.
Nach dem Einverständnis des zweiten Elternteils wird man dann nicht fragen.


Beste Grüße
Thomas

In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.