@Thomas

1. Auf Grund der Beweislastumkehr (obwohl noch nicht im Gesetz verankert) ist es ratsam dass der Partner deutsch kann. So nimmt man dann den Behörden die Argumente weg. Gerade dass bemängelte der DAV.

2. In Bayern und in Hessen sind bei Ausländerämtern schon Formulare aufgetaucht bei denen auch Deutschkenntnisse des ausländischen Ehepartners angegeben werden müssen (es wird dann ein Nachweis gefordert).

3. Sehr interessant sind auch Forderungen nach Grundrissplänen von Wohnungen.

Entscheidend ist immer was der jenige im Amt fordert. Einer hat dann 5 Kreuze auf dem Formular
der andere 15 Kreuze.
Hinzu kommt immer der Verdacht einer Scheinehe.

@Carmen1811
Es freut mich dass es bei euch so schnell ging.
Ich denke es hängt auch ganz entscheidend vom Bundesland ab.

@Melek1979
Ich sehe dass auch so. Mir ist ein Fall bekant wo ein Beamter in Bayern es schaffte für die Schwester seiner Frau ein Visum zu beschaffen damit diese dann nach Italien reisen konnte und das ohne jegliche Garantien.
Andere müssen eine Kaution leisten.