Marokko erkennt alle Dokumente in franzoesischer Sprache an, arabisch ist nicht erforderlich. Die Erlaerung sollte also deshalb in franzoesischer Sprache abgefasst und von einer oertlichen Behoerde beglaubigt sein.
Theo
Bevor Du Dein Kamel dem Schutze Allahs anvertraust, binde es gut fest